Satzung
§ 1. GEGENSTAND DER VERORDNUNG
1. Die Ordnung gilt in den Räumlichkeiten des REST HOSTEL MODLIN und gilt für alle dort untergebrachten Personen.
2. Der Zimmermieter wird im Folgenden „Hostel“ und der Zimmermieter „Gast“ genannt.
3. Die Herbergsordnung regelt die Grundsätze der kurzfristigen Leistungserbringung
Die Miete von Zimmern, die Haftung der Vertragsparteien und der Aufenthalt im Hostel sind Bestandteil des Vertrages, der durch die Reservierung, die Zahlung einer Anzahlung oder den gesamten Übernachtungspreis zustande kommt. Durch die Durchführung der oben genannten Tätigkeiten bestätigt der Gast, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollständig akzeptiert hat und sich zu deren Einhaltung verpflichtet.
§ 2. HOSTELTAG
1. Die Zimmer im Hostel werden tageweise vermietet.
2. Der Tag beginnt um 15:00 Uhr und endet am nächsten Tag um 11:00 Uhr.
3. Der Gast sollte einen Antrag auf Verlängerung des Hostelaufenthalts spätestens einreichen:
10:00 Uhr am Tag Ihres Aufenthaltsendes. Das Hostel kann dem Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts möglicherweise nicht Rechnung tragen, wenn alle Zimmer ausgenutzt sind oder sich ein Gast nicht an die geltenden Vorschriften hält.
4. Die Einrichtung behält sich das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts des Gastes im Hostel zu verweigern, wenn die vollständige Zahlung für den aktuellen Aufenthalt nicht geleistet wird.
5. Für die Verlängerung des Hostelaufenthalts fällt eine zusätzliche Gebühr an. Detaillierte Informationen zu den Gebühren im Zusammenhang mit der Verlängerung des Tages finden Sie auf unserer Website.
§ 3. RESERVIERUNG UND CHECK-IN
1. Reservierungen können auf unserer Website vorgenommen werden.
2. Nach der Reservierung erhält der Gast per E-Mail einen vorläufigen Reservierungsvertrag, der die Reservierungsbedingungen und die für die Zahlung erforderlichen Informationen enthält.
3. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der in der ursprünglichen Reservierungsvereinbarung angegebenen Frist auf dem Bankkonto des Hostels eingeht oder später eingeht, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen und das Hostel ist berechtigt, das Zimmer an eine andere Person zu verkaufen die Reservierung stornieren.
4. Nach der Gutschrift der Zahlung auf dem Bankkonto des Hostels erhält der Gast per E-Mail eine garantierte Reservierungsvereinbarung. Sie verfügen über alle notwendigen Informationen, um in unserer Einrichtung einzuchecken.
5. Wenn der Gast die Einrichtung früher als zu dem in der garantierten Reservierungsvereinbarung angegebenen Datum verlässt, wird die Differenz der Aufenthaltskosten nicht erstattet.
6. Ein Hostelgast kann das Zimmer nicht an Dritte übertragen, auch wenn der Zeitraum, für den er den Aufenthaltspreis gezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.
7. Personen, die nicht im Hostel angemeldet sind, können auf Einladung des Gastes nicht im Hotelzimmer übernachten.
8. Das Hostel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während des vorherigen Aufenthalts grob gegen die Vorschriften verstoßen hat, Schäden am Eigentum des Hostels oder der Gäste, eines Hotelmitarbeiters oder anderer im Objekt untergebrachter Personen verursacht oder den ruhigen Aufenthalt auf andere Weise gestört hat der Gäste oder den Betrieb des Hostels.
§ 4. DIENSTLEISTUNGEN
1. Das Hostel erbringt Dienstleistungen, die seiner Kategorie entsprechen. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Qualität haben, melden Sie diese bitte so schnell wie möglich.
§ 5. VERANTWORTUNG DES HOSTELS
1. Das Hostel haftet nicht für Gelddiebstahl, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von Papieren. 2. Der Gast sollte den Schaden unverzüglich nach Entdeckung an der Rezeption melden. Wertgegenstände, Kostbarkeiten oder Wertgegenstände
§ 6. HAFTUNG
1. Kinder unter 12 Jahren sollten sich auf dem Gelände des Hostels unter ständiger Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten aufhalten. Für durch Kinder verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten finanziell.
2. Der Gast der Einrichtung trägt die volle finanzielle Verantwortung für etwaige Schäden oder Zerstörungen an Geräten und technischen Geräten
3. Das Hostel behält sich das Recht vor, die Zahlungskarte des Gastes für Schäden zu belasten, die nach seiner Abreise festgestellt werden, und bei fehlenden Kartendaten ist das Hostel berechtigt, vom Gast eine finanzielle Entschädigung zu verlangen.
§ 7. RÜCKGABE VON ÜBRIGEN ARTIKELN
1. Persönliche Gegenstände, die ein abreisender Gast versehentlich im Zimmer zurückgelassen hat, werden auf Kosten des Gastes an die angegebene Adresse zurückgeschickt.
2. Erhält der Gast keine Anweisung, die zurückgelassenen Gegenstände zurückzugeben, betrachtet das Hostel diese als zurückgelassene Gegenstände.
§ 8. NACHTRUHE
1. In der Einrichtung gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages Nachtruhe.
2. Das Verhalten von Gästen und Personen, die die Dienstleistungen des Hostels in Anspruch nehmen, darf den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören.
§ 9. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
1. Aus Gründen des Brandschutzes ist die Verwendung offener Flammen im Raum, z. B. Kerzen, Bügeleisen, elektrische und ähnliche Geräte, die nicht zur Raumausstattung gehören, verboten.
2. Im Hostel ist das Rauchen strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes